Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen, Montagen und Reparaturen der Firma Schattenzeit – Sonnenschutztechnik. Mit Auftragserteilung gelten sie als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden schriftlich bestätigt.
Unsere Angebote sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages zustande.
Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt., sofern nicht anders angegeben. Bei pauschalierten Angeboten kann der Endpreis um bis zu ±10 % abweichen, sofern dies technisch oder baulich erforderlich ist.
Mangels abweichender Vereinbarung ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungslegung fällig. Teilzahlungen oder Zurückbehaltungen sind nicht zulässig.
Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als Fixtermin bestätigt. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Montagearbeiten ungehindert durchgeführt werden können.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Für Mängel, die durch unsachgemäße Bedienung, fehlende Wartung oder außergewöhnliche Witterungseinflüsse entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten und montierten Anlagen nach jedem Starkwetterereignis (Sturm, Hagel, starker Schneefall, etc.) eigenständig zu kontrollieren und festgestellte Schäden unverzüglich zu melden. Unterbleibt diese Kontrolle oder Meldung, kann die Gewährleistung erlöschen.
Die Firma Schattenzeit empfiehlt bei sämtlichen Anlagen grundsätzlich die Ausstattung mit Sonnen-, Wind- und Wetterautomatiksystemen. Bei Verzicht darauf übernimmt der Kunde das volle Risiko für witterungsbedingte Schäden.
Gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 FAGG besteht kein Widerrufsrecht für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Da sämtliche Produkte (z. B. Rollläden, Markisen, Pergolen, Insektenschutzlösungen etc.) maßgefertigt werden, ist ein Rücktritt nach Vertragsabschluss ausgeschlossen. Ein Rücktrittsrecht besteht nur dann, wenn es sich ausdrücklich um lagernde Standardware handelt – dies wird im Auftrag gesondert ausgewiesen.
Texte, Bilder und technische Unterlagen bleiben urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung ist nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt.
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Unternehmens.